Königliche Münze Belgiens — belgische Gold- und Silbermünzen

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Die Königliche Münze Belgiens prägte ab den 1830er Jahren die Münzen des unabhängigen Belgien, darunter die 20-Franken-Goldstücke nach dem Standard der Lateinischen Münzunion: 6,45 g Gesamtgewicht bei Feingehalt 900, also 5,81 g Feingold. Der Brüsseler Betrieb wurde 2017 geschlossen.

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20 Francs Belgien Leopold I Goldmünze | 1831 - 1865
20 Francs Belgien Leopold II Goldmünze | 1867 - 1882
20 Franken Belgien Albert I Goldmünze | 1909 -1934

Königliche Münze Belgiens — Geschichte

Die Münzstätte in Brüssel prägte seit den 1830er Jahren die Münzen des unabhängigen Belgien und setzte damit eine deutlich ältere Prägetradition der südlichen Niederlande fort. In der Zeit des Goldstandards entstanden hier goldene belgische Franken; nach dem Beitritt Belgiens zur Lateinischen Münzunion (1865) die 20-Franken-Stücke mit vereinheitlichten Parametern: 6,45 g bei Feingehalt 900, also 5,81 g Feingold — im Umlauf austauschbar mit französischen Napoleons und Schweizer Vreneli.

Im 20. und 21. Jahrhundert prägte die Münzstätte die belgischen Umlaufmünzen, seit 2002 auch Euro, sowie Sammlerausgaben. 2017 beschloss die belgische Regierung die Schließung des Brüsseler Betriebs; seither werden belgische Münzen extern geprägt. Die historischen Brüsseler Ausgaben bilden damit ein abgeschlossenes Kapitel.

20 Franken Leopold II.

Die am häufigsten anzutreffende belgische Goldmünze ist das 20-Franken-Stück mit dem Porträt Leopolds II. (1867–1882): 6,45 g bei Feingehalt 900, also 5,81 g Feingold — genau so viel wie in der französischen Marianne und im Schweizer Vreneli. Das ist kein Zufall, sondern der Standard der Lateinischen Münzunion: Drei Münzen aus drei Ländern enthalten dieselbe Menge Metall und werden heute nahezu gleich bewertet.

Diese Münzen wurden in Millionenauflagen als Umlaufgeld geprägt. Ihr Aufschlag über den Metallwert liegt deshalb im unteren Bereich der historischen Goldmünzen. Die Stücke tragen natürliche Umlaufspuren, die den Goldgehalt nicht verändern.

Steuerlicher Status

Die belgischen 20-Franken-Stücke erfüllen die Kriterien für Anlagegold nach Richtlinie 2006/112/EG Art. 344: Feingehalt mindestens 900, Prägung nach 1800 und Status als gesetzliches Zahlungsmittel im Ursprungsland. In Deutschland gilt dafür die Steuerbefreiung nach § 25c UStG. Zur Einkommensteuer bei einem späteren Verkauf empfehlen wir die Rücksprache mit einem Steuerberater.

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