Royal Australian Mint — Gold- und Silbermünzen aus Canberra

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Die Royal Australian Mint in Canberra ist die nationale Münzstätte der australischen Bundesregierung, eröffnet 1965 zur Vorbereitung der Dezimalwährung. Sie prägt die Umlaufmünzen Australiens sowie Sammler- und Bullionausgaben in Gold 999,9 und Silber 999. Nicht zu verwechseln mit der Perth Mint, die dem Land Westaustralien gehört.

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1 oz Koala Silbermünze | Royal Australian Mint | 2026

Royal Australian Mint — die Münzstätte in Canberra

Die Royal Australian Mint wurde 1965 in Canberra eröffnet, um Australien auf die Umstellung auf die Dezimalwährung vorzubereiten; seit Februar 1966 prägt sie sämtliche australischen Umlaufmünzen. Sie untersteht der Bundesregierung und ist die nationale Münzstätte des Landes. Neben Umlaufmünzen gibt sie Gedenk-, Sammler- und Bullionausgaben aus Gold im Feingehalt 999,9 und Silber 999 heraus.

Die Münzstätte arbeitet mit besonderen Fertigungstechniken: farbige Prägungen, abweichende Formate und selektive Vergoldung gehören zum Programm.

Royal Australian Mint und Perth Mint — der Unterschied

Das ist die häufigste Verwechslung im australischen Münzwesen. Die Royal Australian Mint in Canberra ist die nationale Münzstätte des Bundes und verantwortet Umlaufmünzen sowie eigene Sammler- und Bullionausgaben. Die Perth Mint gehört dem Bundesstaat Westaustralien und ist auf Bullion spezialisiert; von ihr stammen die Serien Australian Kangaroo und Lunar. Beide sind staatlich, und ihre Münzen sind gesetzliches Zahlungsmittel Australiens. Unterschiedlich sind Emittent und Produktionsprofil.

Merkmale der Münzen

  • Status als nationale Münzstätte Australiens,
  • Gold 999,9 und Silber 999 in den Bullionausgaben,
  • Fertigungstechniken wie Farbauftrag, Sonderformate und selektive Vergoldung,
  • Sammlerausgaben mit begrenzter Auflage,
  • Status als gesetzliches Zahlungsmittel.

Steuerlicher Status

Goldmünzen ab Feingehalt 900 erfüllen die Kriterien für Anlagegold nach Richtlinie 2006/112/EG Art. 344; in Deutschland gilt dafür die Steuerbefreiung nach § 25c UStG. Silbermünzen sind davon nicht erfasst. Zur Einkommensteuer bei einem späteren Verkauf empfehlen wir die Rücksprache mit einem Steuerberater.

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